Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Lieber Gast!

Wir geben uns alle Mühe, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Deshalb sollten Sie wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und im beiderseitigen Interesse klären sollen, und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Beherbergungsvertrag

1.1 Sobald die Zimmerbuchung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile eine Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen. Verbindliche Buchungen kommen erst durch die schriftliche Bestätigung (auch per Fax oder eMail) des Hotels zustande. Sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist, erhält der Besteller eine telefonische Bestätigung.

1.2 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für das Hotel dann verbindlich, sofern der Gast nicht unverzüglich nach Erhalt der Bestätigung widerspricht, spätestens jedoch mit der Annahme der Leistungen.

1.3 Verlangt das Hotel für die Buchungszusage eine Anzahlung oder Vorauszahlung oder Angabe von Kreditkartendaten, und werden diese nicht innerhalb der vereinbarten Frist geleistet, so verfällt die Optionierung automatisch.

1.4 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner. Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden Hotel-AGB. AGB des Kunden werden nicht anerkannt.

1.5 Die Überlassung von Räumen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung des Hotels zulässig.


2. An- und Abreise

2.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen gebuchte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11:00 Uhr geräumt sein. Danach kann das Hotel bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

2.2 Die Buchungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Gebuchte Zimmer stehen dem Leistungsnehmer nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der gebuchten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels. Bei einer vorgesehenden Abreise nach 11:00 Uhr ist die Rezeption bis spätestens 18:00 Uhr am Vorabend zu verständigen.

2.3 Die Anreise bei gebuchten Zimmern muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das Hotel über die Zimmer anderweitig verfügen.

2.4 Ausgenommen hiervon sind: garantierte Buchungen, die vorausbezahlt oder für die ein Voucher erstellt wurde oder für die Kreditkartendaten eines vom Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurden.

2.5 Die Anreise vor 15:00 Uhr und nach 22:00 Uhr ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. In jedem Fall ist vor der Anreise die schriftliche Zustimmung des Hotels einzuholen.

3. Preise und Leistungen

3.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Der vertragliche Leitungsumfang des Hotels ergibt sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2 Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die optionierten Zimmer und Leistungen frei verfügen.

3.3 Vereinbarter Preis und die vereinbarten Leistungen des Hotels ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Sofern die Buchung nicht bestätigt wurde, gelten die am Empfang oder im Zimmer ausgehängten Preise.
Alle veröffentlichten Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer.

3.4 Falls die Buchung über einen Vermittler oder Online-Buchungsservice abgewickelt wird, so ist das Hotel berechtigt, einen Zuschlag von bis zu 15% auf die veröffentlichten Preise zu verlangen.

3.5 Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens des Hotels entsprechend den dann gültigen Preisen ohne Vorankündigung geändert werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate liegen, höchstens jedoch um 10%. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. bei Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.

4. Zahlung

4.1 Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Gastes fällig. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungs- oder Leistungskosten nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das Hotel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Buchung oder andere Leistungen, die auszuführen sind, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen. Das Hotel darf, zur Garantie einer Buchung und für die sich daraus ergebenden Leistungen, gültige Kreditkarten-Daten eines vom Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens anfordern.

4.2 Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Hotel in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Das Hotel ist berechtigt die Gültigkeit der Kreditkarten zu prüfen und fällige Beträge zu reservieren. Die Kreditkarte wird vor der Anreise nicht belastet. Die Angabe der Kreditkarten-Daten dient zur Garantierung der Buchung im Stornierungsfall. Das Hotel ist berechtigt die Kreditkarte im Stornierungsfall zu belasten. Übersteigt der Rechnungsbetrag das 3-fache des Übernachtungspreises, so ist das Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z.B. in Form von Wochenrechungen, zu erstellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

4.3 Zwischenrechnungen sind vom Gast direkt nach Erhalt zahlbar. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere durch den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel vorbehalten. Rechnungen an Firmen, Reisebüros, etc. werden nur erstellt, wenn dem Hotel vom Rechnungsempfänger eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung auf dessen offiziellem Geschäftspapier eingereicht und diese von Seiten des Hotels akzeptiert wird. Solche Rechnungen sind zahlbar binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist Essen. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.

4.5 Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu berechnen, falls das Hotel nicht einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Ab der 2. Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben. Falls zur Garantie der Buchung ein Kreditkarte angegeben wurde, so ist das Hotel berechtigt die Kreditkarte mit dem geschuldeten Betrag zu belasten.

4.6 Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Bei Gruppenbuchungen behält sich das Hotel vor, den vereinbarten Preis zu ändern, wenn weniger als 75% der vereinbarten Zimmer oder Leistungen in Anspruch genommen werden.

4.7 Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.

4.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

5. Stornierungen

Falls keine anderen Bedingungen schriftlich vereinbart wurden, so gelten die folgenden Buchungs- und Stornierungsbedingungen:

5.1 Sämtliche Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel abgeschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dieses nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Es ist hierbei unerheblich, ob das Hotel ausgebucht ist oder nicht.

5.2 Standarbuchung: Anreise bis 18:00 Uhr
Die Stornierung bis 12:00 Uhr am Werktag vor der Anreise ist kostenlos möglich. Danach sind 80% der Übernachtungskosten zu entrichten (Noshow ohne Benachrichtigung 100%). Bei Anreise nach 18:00 Uhr ohne vorherige Benachrichtigung der Reception verfällt die Buchung.

5.3 Garantierte Buchung: Anreise bis 22:00 Uhr
Anreise auch nach 18:00 Uhr (Ortszeit) möglich. Die Stornierung bis 12:00 Uhr am Werktag vor der Anreise ist kostenlos möglich. Danach sind 80% der Übernachtungskosten zu entrichten (Noshow ohne Benachrichtigung 100%). Die Buchung kann nur durch Angabe von Kreditkarten-Daten (Inhaber, Kartennummer, Verfallsdatum) garantiert werden. Bei Nichtanreise oder nicht fristgerechter Stornierung besteht für den Gast eine Zahlungspflicht gegenüber dem Hotel.

5.4 Messe-/Event-Rate: Anreise bis 22:00 Uhr
Nur garantierte Buchungen mit Angabe der Kreditkarten-Daten (Inhaber, Kartennummer, Verfallsdatum). Die Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise ist kostenlos möglich. Die Kreditkarte kann 4 Wochen vor Anreise mit 50% und 1 Woche vor Anreise mit 80% der Übernachtungskosten belastet werden (Noshow ohne Benachrichtigung 100%). Bei Nichtanreise oder nicht fristgerechter Stornierung besteht für den Gast Zahlungspflicht gegenüber dem Hotel.

5.5 Gruppenbuchung:
Das Hotel bezeichnet eine Buchung ab 3 Zimmern als Gruppenbuchung.

3 bis 8 Zimmer:
Nur garantierte Buchungen mit Angabe der Kreditkarten-Daten (Inhaber, Kartennummer, Verfallsdatum). Die Stornierung bis 2 Wochen vor Anreise ist kostenlos möglich. Die Kreditkarte kann 2 Wochen vor Anreise mit 50% und 1 Woche vor Anreise mit 80% der Übernachtungskosten belastet werden (Noshow ohne Benachrichtigung 100%).

9 bis 17 Zimmer:
Nur garantierte Buchungen mit Angabe der Kreditkarten-Daten (Inhaber, Kartennummer, Verfallsdatum). Die Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise ist kostenlos möglich. Die Kreditkarte kann 4 Wochen vor Anreise mit 50% und 2 Wochen vor Anreise mit 80% der Übernachtungskosten belastet werden (Noshow ohne Benachrichtigung 100%).
Bei Nichtanreise oder nicht fristgerechter Stornierung besteht für den Besteller eine Zahlungspflicht gegenüber dem Hotel.

5.6 Zimmerkontingente:
Bei der Buchung von Zimmerkontigenten wird eine Frist vereinbart, bis zu der reservierte Zimmer vom Hotel vorgehalten werden. Vor Ablauf dieser Frist müssen die bislang kontingentierten Zimmer schriftlich gebucht werden. Erfolgt keine Rückmeldung des Bestellers/Veranstalters, so kann das Hotel über die Zimmerkontingente frei verfügen.

5.7 Abweichende Stornierungsbedingungen:
Das Hotel behält sich vor, abweichende Stornierungbedingungen festzulegen. Sollten in der Buchungsbstätigung keine abweichenden Stornierungsbedingungen genannt sein, so gelten die o.g. Stornierungsbedingungen.

6. Haftung

6.1 Der Gast oder der Veranstalter haften gegenüber dem Hotel für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

6.2 Das Hotel haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.3 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, ist das Hotel bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

6.4 Das Hotel haftet nicht für das Wegerisko des Gastes.

6.5 Das Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen BGB bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3000 Euro; für Geld und Wertsachen gemäss § 702 BGB jedoch nur bis 800 Euro, es sei denn, das Hotel oder dessen Personal trifft ein Verschulden oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurde dem Hotel, gegen Erteilung einer Quittung, zur Aufbewahrung gegeben.

6.6 Die Haftung für Beschädigung von auf dem Betriebsgelände geparkten Fahrzeugen durch Handlungen Dritter, sowie der Verlust oder die Beschädigung von in den Fahrzeugen verbliebenen Gegenständen, ist ausgeschlossen.

6.7 Im Falle von Veranstaltungen und Tagungen obliegt es dem Vertragspartner , mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörungen zu versichern. Eine Haftung des Hotels wird ausgeschlossen.

7. Kündigung

7.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, ebenso im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen, kann das Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.

7.2 Das gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung des Hotels in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.

8. Sonstiges

8.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentliche Räume, wie Restaurant, Bar etc. dürfen Tiere nach Zustimmung des Hotels mitgenommen werden.

8.2 Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.

8.3 Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf ausdrückliche Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.

8.4 Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Hotel ist die Haftung nach Massgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

8.5 In den allgemeinen Räumen (Halle, Restaurant, Tagungsräume) ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.

9. Allgemeines

9.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

9.2 Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.

9.3 Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, ist der Erfüllungs-, Zahlungs- und Gerichtsort Essen.

9.4 Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Regelung.

Hotel Alte Lohnhalle
Essen, 01.10.2022